ein Beitrag von Dr. Thomas Schirrmacher

(Nachdruck aus dem AI-Journal 8/2000)

In vielen Ländern der Welt werden nach wie vor Menschen diskriminiert oder verfolgt, weil sie eine bestimmte religiöse Überzeugung haben. Religionsfreiheit und Menschenrechte stehen in einem engen Zusammenhang: In Ländern, in denen die Religionsfreiheit eingeschränkt ist, wird häufig auch gegen andere Menschenrechte verstoßen.

Donato Lama, ein katholischer Philippino, hatte seit 15 Jahren in Saudi Arabien gearbeitet, als Polizisten im Oktober 1995 bei der Durchsuchung seiner Wohnung ein Foto fanden, auf dem er bei einer katholischen Andacht zu sehen war. Daraufhin wurde er verhaftet, zwei Wochen ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, in Handschellen und Beinfesseln gelegt und geschlagen. Man warf ihm vor, er habe für das Christentum missioniert. Im Dezember 1996 wurde er zu anderthalb Jahren Gefängnis und 70 Peitschenhieben verurteilt.

In der halbjährlich veröffentlichten Statistik der christlichen Organisation Open Doors wird Saudi-Arabien im Jahr 2000 als das Land mit der geringsten Religionsfreiheit bezeichnet. In einem Be-richt der US-Regierung von 1999 heißt es zu Saudi-Arabien kurz und bündig: „Religionsfreiheit existiert nicht. Der Islam ist offizielle Religion und alle Bürger müssen Muslime sein. Die Re-gierung verbietet die öffentliche Ausübung anderer Religionen. … Die Bekehrung eines Mus-lim zu einem anderen Glauben … kann mit dem Tode bestraft wer-den.“ Auch wenn es nur selten zu Verurteilungen wegen der Bekehrung von Muslimen zu kommen scheint, weil diese Fälle kaum publik werden, verstößt Saudi-Arabien mit diesem Gesetz gegen Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der das Recht auf Religionswechsel ausdrücklich einschließt. Besonders Christen sind von der Intoleranz der Behörden anderen Religionen gegenüber betroffen. Die Mehrzahl der Christen in Saudi-Arabien sind ausländische Arbeitnehmer. Besonders unter den Philipinos fin-den sich immer wieder katholische und evangelikale Christen, die schikaniert, verhaftet, monatelang in Gewahrsam gehalten, gefoltert und schließlich abgeschoben werden.

Aber nicht nur Anhänger anderer Religionen werden verfolgt, auch abwei-chende islamische Auffassungen, die nicht der hanbalitischen Rechtsschule entsprechen, bekämpft die Religionspolizei ‚Muttawwa‘. Neben Schiiten und Mitgliedern islamischer Sekten sind auch Anhänger von drei der vier offiziellen islamischen Rechtsschulen betroffen. Die Verfolgung von Glaubensgemeinschaften, die von der Staatsreligion abweichen, lässt sich in vielen Ländern beobachten. Ein anderer weltweiter Trend wird in Saudi-Arabien deutlich: Immer weniger werden Fälle, die die Religionsfreiheit betreffen, vor Gericht verhandelt, sondern mehr und mehr Geheimdiensten überlassen.

In Staaten, in denen die Religionsfreiheit eingeschränkt wird, werden häufig auch andere Menschenrechte missachtet. Zwischen beiden Problemen besteht ein enger Zusammenhang: Millionen von Menschen werden nur deshalb in ihren Menschenrechten verletzt, weil sie eine bestimmte Glaubensüberzeu-gung haben.

Religionsfreiheit gehört zu den zentralen Menschenrechten. Artikel zwei der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbietet neben der Diskriminierung auf Grund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache und politischer Überzeugung auch die religiöse Diskriminierung. Artikel 18 definiert genau, was zur Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit gehört (s. Kasten).

Menschenrechte und Religionsfreiheit haben einen gemeinsamen Ursprung. Die ersten Menschenrechtskataloge entstanden in Frankreich im Kampf gegen eine alles beherrschende Kirche. In den USA wurden sie von Menschen formuliert, die zum Teil vor der Religionsverfolgung in Europa geflohen waren. So hat die Forderung nach Religionsfreiheit die Entwicklung des Menschenrechtsgedankens mitbestimmt.

Seitdem das Thema Religionsfreiheit mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion aus dem Schatten des Kommunismus herausgetreten ist, sind die islamischen Staaten, die Menschen wegen ihres Glaubens verfolgen, stärker ins Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt.

Betroffen sind nicht nur Christen. So werden die Baha‘is von vielen islamischen Regierungen rücksichtslos verfolgt. In seinem Ursprungsland Iran ist diese aus dem schiitischen Islam entstandene neue Religion fast ausgerottet. In anderen Ländern wie Ägypten werden sie auf jede erdenkliche Weise bekämpft. In Turkmenistan verloren die Baha’is 1997 ihre Registrierung, weil sie keine 500 turkmenischen Mitglieder nachweisen konnten. Seitdem dürfen sie keine Gottesdienste mehr abhalten. Im Juni 1999 wurden die Mitglieder des Baha’i-Zentrums Ashgabat von Behördenvertretern verwarnt, weiterhin religiöse Literatur zu verbreiten. Pro Kopf der Anhänger gerechnet sind die Baha’is die Religionsgemeinschaft, die derzeit weltweit am stärksten verfolgt wird.

In Pakistan kann Blasphemie gegen den Islam und Mohammed sogar mit dem Tode bestraft werden. Die Brüder Rasheed und Saleem Masih wurden im Mai zu 35 Jahren Haft und hohen Geldstrafen verurteilt, weil sie sich angeblich abfällig über den Islam und Mohammed geäußert haben sollen.

Verstöße gegen die Religionsfreiheit nehmen viele Formen an. Sie gehen nicht nur von religionsfeindlichen Staaten aus. Auch und gerade religiöse Menschen bekämpfen die Ausübung von Glaubensrichtungen, die von der dominierenden Religion abweichen. Häufig wird diese Verfolgung andersgläubiger Bürger vom Staat geduldet oder zumindesten nicht verhindert. Dafür sind Indien und Pakistan traurige Beispiele. Ayub Masih hat zwei Mord-anschläge überlebt. Fanatische Muslime hatten einen Eid geschworen, ihn zu töten. Alle 14 christliche Fami-lien in seinem Heimatdorf in Pakistan mussten fliehen und untertauchen. Ayub Masih fürchtet sich weniger vor den Behörden als vor islamischen Extremisten. Zwei Christen, deren Todesurteile von Berufungsgerichten aufgehoben worden waren, wurden bereits ermordet.

Aber auch in Ländern ohne Staatsreligion werden Menschen wegen ihres Glaubens verfolgt. In China wurden Mitglieder christlicher Gruppierungen verhaftet und zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Anhänger charismatischer und unorthodoxer Glaubensrichtungen werden ohne Gerichtsverfahren mit „Umerziehung durch Arbeit“ bestraft, stellt der ai-Jahresbericht 2000 fest. Im Juli 1999 wurde die religiöse Bewegung Falun Gong verboten. Seitdem sind Tausende ihrer Anhänger festgenommen worden, nachdem sie friedlich gegen das Verbot protestiert oder ihre Religion praktiziert hatten. Mehrere von ihnen wurden zu Haftstrafen bis zu 18 Jahren verurteilt. Parallel dazu werden die Kontrollmaßnahmen gegen andere nicht zugelassene reli-giöse Gruppen wieder verschärft, darunter alle Kirchen, die sich nicht den beiden offiziellen Kirchenbünden anschließen. Dazu gehören die vielen evangelischen Hauskirchen ebenso wie die papsttreuen Katholiken, die sich nicht der chinesisch-katholischen Kirche anschließen wollen. Schätzungen gehen von 60 Millionen Protestanten in Hauskirchen und 8 Millionen römisch-katholischen Christen im Untergrund aus. In Tibet werden Buddhisten von den chinesischen Behörden verfolgt. Nach wie vor befinden sich Hunderte buddhistischer Nonnen und Mönche in Haft.

In Kuba erhalten Gemeinden immer wieder Besuch von Geheimpolizisten, die evange-listische Aktivitäten unterbinden wollen. Auf der Straße über den Glauben zu sprechen, wird bestraft. Kirchenbauten werden praktisch immer verboten und Renovierungen behindert, private Treffen sind strafbar. Trotzdem schätzt man die Zahl der Hauskirchen in Kuba auf 10.000

Die Regierung Vietnams geht mit massiver Propaganda gegen die Christen der einheimischen Stammesvölker vor. Die Aktivitäten richten sich vor allem gegen 150.000 bis 300.000 Angehörige des Hmong-Volkes, die nach 1985 zum christlichen Glauben übertraten. Die Regierung will sie in ihre ursprüngliche Religion zurückzwingen. Religionsfreiheit definiert die Verfassung von 1992 als das Recht, die angestammte Religion weiter ausüben zu dürfen.

Eine Form der Einschränkung der Religionsfreiheit ist der Zwang zur Registrierung von Glaubensgemeinschaften, wie sie beispielsweise Turkmenistan fordert. amnesty international berichtet in ihren „Concerns in Europe“ über eine Welle von Polizeirazzien gegen protestantische Kirchen. Gottesdienste von Adventisten und Baptisten wurden unterbrochen, Glaubensgemeinschaften aufgelöst und Geldstrafen gegen Geistliche verhängt. Offiziell gilt für registrierte Glaubensgemeinschaften Religionsfreiheit. Nicht registrierte Religionsgemeinschaften sind dagegen von amtlichen Schikanen bedroht. Um sich registrieren zu lassen, müssen religiöse Gruppen einige Hürden überwinden. Ein Problem ist dabei der Nachweis von 500 volljährigen Mitgliedern mit turkmenischer Staatsangehörigkeit. Derzeit sind nur die russisch-othodoxe Kirche und sunnitische Moslems offiziell zugelassen. Auch die Zeugen Jehovas sollen unter Druck geraten sein: der 19-jährige Kurban Sakirow wurde im April 1999 zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, weil er sich aus Glaubensgründen weigerte, Militärdienst zu leisten.

Christenverfolgung muss nicht immer von der Regierung ausgehen. Gerade in den lateinamerikanischen Ländern, in denen die Drogenmafia oder Gue-rillaarmeen eine große Rolle spielen, finden sich viele Beispiele von Verfolgung durch örtliche Machthaber. Christen werden leicht zwi-schen den Fronten zerrieben, besonders, wenn sie selbst gewaltlos bleiben wollen. In Peru leben Christen, insbesondere die Angehöri-gen der nichtkatholischen Freikirchen, die sich gegen die Mafia, den Drogenhandel und den Staatsterrorismus wenden, in ständiger Lebens-gefahr. 700 Pastoren wurden ermordet, die Zahl der getöteten Gemeindeglieder ist nicht be-kannt. Zudem wurden viele Christen unschuldig als Terroristen inhaftiert.

Auch in Kolumbien sind Gläubige in Gefahr. So entführte eine „Befrei-ungsarmee“ beispielsweise im Mai diese Jahres 150 Teilnehmer einer katholischen Messe, 19 von ihnen sind immer noch nicht freigelassen worden. Die Kirchen sind oft die einzigen sozialen Institutionen, die sich weigern, Schutzgeld zu zahlen und Drogen anzubauen. Die Mafia ermordet Pastoren und zerstört Kirchen. Viele Christen sind in die Städte geflohen.

Immer wieder werden auch religiös motivierte Menschenrechtsaktivisten und Sozialarbeiter bedroht, die sich für verfolgte oder sozial benachteiligte Minderheiten einsetzen. So hat amnesty international im Juli eine Eilaktion zu Gunsten von Dionisio Vendresen gestartet, der bereits mehrere Morddrohungen erhalten hat. Vendresen ist Regionalkoordinator der kirchlichen Organisation „Commisao Pastoral da Terra“ (CPT) im brasilianischen Bundesstaat Paraná. Die Organisation bekämpft die zunehmende Gewalt in der Region und unterstützen Opfer von Gewaltverbrechen in rechtlichen Fragen.

Im indischen Bundesstaat Madya Pradesh beobachtet amnesty international, dass besonders Menschenrechtsverteidiger, die einer religiösen Minderheit angehören, polizeilichen Übergriffen und Bedrohungen ausgesetzt sind. So wurden Iqbal Agwan und sein Bruder Sadiq Agwan, Präsident und Gründer des Instituts für die Entwicklung von Jugendlichen, Frauen und Kindern (PRAYAS) ohne Haftbefehl festgenommen und mehere Tage ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Den Brüdern wurde von Polizeibeamten vorgeworfen, für die pakistanische Regierung zu arbeiten. PRAYAS kämpft im Chhindwara Bezirk von Madhya Pradesh gegen die Ausbeutung der Adivasi Gemeinschaft.

Viele Organisationen setzen sich hauptsächlich für verfolgte Christen in aller Welt ein. Dieses Engagement wird häufig kritisiert als Benachteiligung anderer Religionen. So entwickelte sich eine Debatte des Deutschen Bundestages über Christenverfolgung zu einer Auseinandersetzung über die Frage, ob das Aufgreifen der Christenverfolgung heißen solle, dass Anhänger anderer Religionen nicht verfolgt würden oder dass Christen wichtiger als andere seien. Bisher war es allerdings immer so, dass ein größerer Schutz der Religionsfreiheit für Christen immer auch mehr Schutz für andere mit sich gebracht hat.

In den USA hat der Einsatz christlicher Organisationen zur Einrichtung einer Kommission aus Vertretern vieler Religionen und Menschenrechtsorganisationen geführt, die jedes Jahr über die weltweite Lage der Religionsfreiheit berichtet. Das Engagement der Christen kommt damit allen Religionen zu gute.

Bisweilen wird darauf verwiesen, dass die Christenverfolgung nicht zuletzt durch intensive Missionsarbeit evangelikaler Christen in der Zweiten und Dritten Welt ausgelöst wird. Solange Mission jedoch friedlich und auf dem Weg der Überzeugung geschieht, wird sie von der Religionsfreiheit geschützt. In Deutschland gilt in der Rechtsprechung das Recht auf friedliche Verbreitung des eigenen Glaubens (Missionsrecht) ausdrücklich als Bestandteil der Bekenntnisfreiheit.

Thomas Schirrmacher

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Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschnerechte

„Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich und privat durch Unterricht, Ausübung, Gottesdienst und Beobachtung religiöser Bräuche zu bekunden.“[/box]